Wir sind für euch da - aus der Region für die Region

Unter der Nummer 0431-8008990 sind wir 24 Stunden erreichbar! Von Montag bis Freitag von 08:00 – 15:00 sind wir persönlich zu erreichen – außerhalb der Kernzeiten ist eine Rufbereitschaft immer für dich und dein Anliegen da! 

Bevor wir loslegen, noch eine kurze Anmerkung:
Mit der Neugestaltung haben wir uns bewusst auf den folgenden Seiten für eine DU-Kultur entschieden. Warum? Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Pflege ist weitaus mehr als nur eine Dienstleistung – es ist eine vertrauensvolle Beziehung, die auf Nähe, Verständnis und Respekt basiert. Das “Du” schafft eine Atmosphäre der Offenheit, in der sich unsere Klienten und Mitarbeiter gleichermaßen wohlfühlen können. Genau wie unsere Pflegeleistungen, passen wir hier deine persönlichen Wünsche an und respektieren deine Entscheidung zum „Sie“, denn die Bedürfnisse jedes Einzelnen stehen für uns an erster Stelle! Sprich uns einfach an! 

Individuelle Pflege in den eigenen vier Wänden

Wir wissen, wie wichtig das eigene Zuhause für das Wohlbefinden ist. Deshalb setzen wir auf eine vertrauensvolle, individuelle Pflege, die sich ganz nach den jeweiligen Bedürfnissen richtet. Wir bieten jedem maßgeschneiderte Pflege, ohne auf das gewohnte Umfeld verzichten zu müssen.

Umfassende Pflegeleistungen – individuell für jeden zugeschnitten

Wir bieten ein breites Spektrum an Pflegeleistungen an – individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt! Unser Ziel ist es, alle unsere Klienten professionell zu unterstützen und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen! Dazu bieten wir an:

Grundpflege (§36 SGBXI)

Wenn es darum geht, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen, spielt die Körperpflege eine zentrale Rolle. Die körpernahe Pflege umfasst die tägliche Hygiene wie z.B. Waschen, Duschen, Baden, das An- und Auskleiden, die Mobilität, die Ernährung sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Für all diese Bereiche stellt die Pflegekasse je nach Pflegegradeinstufung ein entsprechendes Budget auf. Die Pflegebedürftigkeit wird in 5 Pflegegrade eingeteilt.

Pflegegrade und Leistungen

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Pflegegrade
Geldleistungen
Sachleistungen
Entlastungsbetrag
PG1
-
-
131€
PG2
347€
796€
131€
PG3
599€
1.497€
131€
PG4
800€
1.859€
131€
PG5
990€
2.299€
131€

Hilfe zum Pfleggradeantrag

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Wenn du wissen möchtest, ob dir ein Pflegegrad zusteht, besuchen und beraten wir euch auch gerne zuhause. Nutze dafür gerne das Kontaktformular. Wenn ihr neugierig seid und wissen möchtet, ob euch ein Pflegegrad zusteht, könnt ihr auch unser Pflegegradtool nutzen. Um einen Pflegegrad zu bekommen, muss ein Pflegegradantrag bei der Pflegekasse gestellt werden - hier kommt ihr direkt zu unserem Antragsformular. Wenn ihr den Antrag zu eurer Pflegekasse geschickt habt, wird er bearbeitet. Dies kann bis zu 4 Wochen dauern. Anschließend bekommt ihr einen Anruf oder Post vom MD, dem Medizinischen Dienst. Hier erfahrt ihr den Termin zur Begutachtung. Eine erfahrene Pflegefachkraft vom Medizinischen Dienst besucht euch zu Hause und bewertet, welcher Pflegegrad euch zusteht. Auf Wunsch begleiten wir die Begutachtung!
Wichtig! Das Eingangsdatum eures Antrages bei der Pflegekasse, ist der Zeitpunkt, ab dem euch im Falle einer Einstufung die Leistung zusteht! Sollte euer Antrag abgelehnt werden, könnt ihr binnen 6 Wochen einen Widerspruch einlegen. Natürlich helfen wir euch auch dabei.

Behandlungspflege (§ 37.2 SGB V)

Neben den Leistungen der Pflegekasse,  gibt es die Leistungen der Krankenkassen.
Um eine Behandlungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss der behandelnde Arzt dafür eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen.

Folgende Leistungen werden beispielsweise häufig benötigt:
  • Hilfe bei dem Stellen und Verabreichender Medikamente
  • Hilfe bei dem Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
  • Hilfe bei der Wundversorgung
  • Hilfe bei An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Hilfe bei der Insulintherapie

Entlastungsleistung (§ 45b)

Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht dann, wenn ein Pflegegrad (1 bis 5) festgestellt wurde. 
Wir bieten Ihnen für die Entlastungsleistung Unterstützung bei der Haushaltsführung an, z.B. Einkaufen, Reinigung der Wohnung. Ebenso gibt es die Möglichkeit auf Anfrage Arztfahrten oder Botengänge zu begleiten.

Bei den Pflegegraden 2 bis 5 können die Leistungen ausschließlich für hauswirtschaftliche Dienste oder Betreuung eingesetzt werden. Beim Pflegegrad 1 kann ebenso die Hilfen bei der körperbezogenen Pfleg ein Anspruch genommen werden. 

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Pro Kalenderjahr besteht für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2bis 5 ein Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für längstens 42 Kalendertage. Die Verhinderungspflege greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen, wie Krankheit oder Urlaubverhindert ist. Hierfür erstattet die Pflegekasse maximal 1.685 Euro. Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oderwochenweise in Anspruch genommen werden. So ist es möglich, sowohl für kurze Termine als auch längere Abwesenheiten die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse abzurechnen. Angehörige im Urlaub oder verhindert? Wir springen ein und beraten dich gerne!

Hilfe zur Pflege (§61 – 66a SGB XII) 

Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der deutschen Sozialhilfe, die dann greift, wenn eine pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, die Kosten für die notwendige Pflege selbst zu tragen. Folgende Vorrausetzungen müssen gegeben sein:

  • Die finanziell hilfsbedürftige Person ist pflegebedürftig
  • Die finanziellen Mittel aus anderen Versicherungen decken die Kosten für die Pflege nicht oder nicht vollständig ab
  • Die pflegebedürftige Person oder der Ehepartner haben kein ausreichendes Einkommen, um die Pflegekosten hieraus zu finanzieren
  • Die Hilfe zur Pflege können auch Personen beantragen, die keine ausreichende Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung haben

Wenn du Fragen hast, melde dich bei uns, wir beraten dich gerne!

Interesse geweckt?
Wir beantworten alle Fragen!

Nutzt unser Kontaktformular, um uns eine Anfrage zu senden – egal in welchen Belangen! Wir melden uns schnellstmöglich zurück! Alternativ sind wir auch telefonisch und per Mail jederzeit erreichbar.

Vielen Dank für deine Nachricht. Wir kümmern uns schleunigst um dein Anliege!
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